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HoloMedix.AI Endbenutzer-Lizenzvertrag

Zuletzt aktualisiert am: 06.11.2024

DieserHoloMedix Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen ("Kunde") und der HoloMedix.AI SE mit Sitz im Königstadt-Carree am Alexanderplatz, Mollstr. 32, 10249 Berlin, Deutschland ("Lizenzgeber"), jeweils eine "Partei", beide zusammen als "Parteien" bezeichnet. Die EULA regelt und gilt für das Herunterladen, die Installation und/oder die Nutzung der Software (wie unten definiert) durch den Kunden . Durch das Herunterladen, die Installation und/oder die Nutzung der Software akzeptiert der Kunde die dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Mit dieser Annahme tritt die EULA in Kraft und bleibt mindestens so lange in Kraft , wie derKunde die Software nutzt oder eine Kopie davon aufbewahrt. Der Kunde darf die Software in jedem der folgenden Fälle nicht nutzen oder muss die Nutzung einstellen: (i) wenn der Kunde diesen Bedingungen nicht zustimmt; (ii) wenn der Kunde diesen Bedingungen zugestimmt hat, aber angemessenen Änderungen der EULA widerspricht, die der Lizenzgeber nach angemessener Ankündigung vornehmen kann; (iii) nach Ablauf des Testzeitraums oder der Abonnementdauer (beide wie unten definiert).

Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen zu dieser EULA und bei rechtlichen Hinweisen, die Sie uns übermitteln möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Helpdesk oder per Post (Rechtsabteilung, HoloMedix.AI SE, Mollst. 32, 102 Berlin, Deutschland).

Jede Mitteilung, die wir an Sie senden, wird als wirksam angesehen, sobald sie an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde. Jede Mitteilung an uns wird erst wirksam, wenn sie bei uns unter einer der oben genannten Adressen eingegangen ist.

1. Begriffsbestimmungen

"Kundendaten" hat die in Abschnitt 4.1 beschriebene Bedeutung.

"Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das Datum des Abschlusses dieses EULA, d.h. das Datum der Annahme der Bedingungen dieses EULA durch den Kunden .

"Halluzination" ist eine von MIA erzeugte Ausgabe, die nicht mit den Eingabedaten oder dem erwarteten Ergebnis auf der Grundlage des zugrunde liegenden KI-Lernmodells übereinstimmt. Dies kann sich in Form von Anomalien, unerwarteten Assoziationen oder Ausgaben äußern, die unwahr, unvollständig und/oder im Zusammenhang mit den bereitgestellten Daten unangemessen sind.

"Anfangsbegriff" hat die in Klausel 11.2 beschriebene Bedeutung.

"MIA" steht für "Medizinischer Interaktiver Assistent" und bezeichnet eine Software, die dem Kunden als Teil der Software zur Verfügung gestellt wird, die sowohl auf dem eigenen Code des Lizenzgebers als auch auf dem Code Dritter basiert und mit der der Kunde in natürlicher Sprache interagieren kann .

"Produkt" hat die in Klausel 2.1 dargelegte Bedeutung.

"Zweck" hat die in Klausel 2.1 festgelegte Bedeutung.

"Software" bezeichnet die VitalMedix-Software, alle und alle Varianten davon, auf die der Kunde in Form einer SaaS-Plattform, einer Smartphone-Anwendung und einer auf dem Wearable zu installierenden Anwendung zugreifen kann .

"Abonnement" bezeichnet die Vereinbarung über eine kostenpflichtige Lizenz, die von den Parteien gemäß dem in Klausel 10.2 beschriebenen Verfahren geschlossen wird .

"Abonnementlaufzeit" bedeutet die Laufzeit des Abonnements.

"Probezeit" hat die in Klausel 11.1 festgelegte Bedeutung.

"Wearable" bedeutet eine Smartwatch oder ein ähnliches Gerät, einschließlich Online- und Sprachverbindung, das neben anderen Funktionen durch seine Sensoren in Kombination mit der Software biometrische Daten des Kunden erfasst und verschiedene Arten der Kommunikation für den Zweck durchführt.

2. Vertragsgegenstand und Lizenz

2.1 Das Produkt besteht aus dem Wearable und der Software, einschließlich eines sprachgesteuerten Frontends, das dem Kunden die Interaktion mit MIA ermöglicht, sowie verschiedenen Backend-Software-Systemen, über die MIA entwickelt, angepasst, trainiert, betrieben und verwaltet wird ("Produkt"). Der Zweck des Produkts besteht darin, Kundendaten zu dokumentieren, zu berechnen, zu visualisieren, zu übermitteln oder anderweitig zu verarbeiten, um die Gesundheit des Kunden zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Motivation des Kunden in Bezug auf die Verfolgung gesundheitsbezogener Ziele, die Bereitstellung gesundheitsbezogener Beratung und die Benachrichtigung Dritter in Notfällen ("Zweck"). Das Produkt ist das Ergebnis eines hybriden technologischen Ansatzes, der die proprietäre KI-Technologie des Lizenzgebers mit einem fortschrittlichen Large Language Model (LLM) kombiniert. Die Einbettung des LLM in die KI-Technologie des Lizenzgebers dient dazu, vergleichsweise robuste und genaue Informationen zu liefern, die auf den Zweck zugeschnitten sind.

2.2 Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Verwenden der Software in Übereinstimmung mit den in Klausel 3 dargelegten Einschränkungen während der Probezeit bzw. der Abonnementlaufzeit.

2.3 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das dem MIA zugrunde liegende LLM ein integraler Bestandteil des Dienstleistungsangebots des Lizenzgebers ist. Jedes vom Lizenzgeber eingesetzte LLM ist ein hochentwickeltes System der künstlichen Intelligenz, das auf einer Vielzahl von Datenquellen trainiert wurde, um menschenähnliche Sprache zu verstehen und zu erzeugen.

2.4 Der Kunde erkennt hiermit ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien des MIA zugrundeliegenden LLM ("LLM TCP", abrufbar unter www.holomedix.ai/policies) integraler Bestandteil dieser EULA sind. Der Kunde bestätigt, dass er verstanden hat, dass die LLM TCP durch Verweis in diese EULA aufgenommen wurden, und erklärt sich damit einverstanden, die LLM TCP in ihrer Gesamtheit zu befolgen und an sie gebunden zu sein, soweit sie anwendbar sind. Der Kunde erkennt an, dass die LLM-TCP Bestimmungen enthalten können, die sich auf die Nutzung, die Lizenzierung, die Haftungsbeschränkung, die Vertraulichkeit, den Datenschutz und die Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit der LLM beziehen. Der Kunde erklärt sich hiermit bereit, diese Bestimmungen zu akzeptieren und einzuhalten, als ob sie hier vollständig aufgeführt wären.

2.5 Der Kunde verpflichtet sich, sich vor der Nutzung der Software mit dem LLM TCP vertraut zu machen und bestätigt, dass er sich an die darin enthaltenen Bestimmungen halten wird, soweit diese anwendbar sind. Der Kunde stimmt ferner zu, dass jede Nutzung der Software seine bedingungslose Annahme der LLM-TCP bedeutet.

3. Beschränkungen in Bezug auf die Software und MIA

3.1 Außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Lizenzgebers wird der Kunde nicht zulassen, dass andere :

  • die Software an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen oder Unterlizenzen zu vergeben;
  • die Software im Namen von Dritten zu verwenden oder sie Dritten zur Verfügung zu stellen ;
  • die Software zur Entwicklung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts oder Dienstes zu verwenden;
  • Scraping, Data-Mining, Reverse-Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder der Versuch, auf den Quellcode oder nicht-öffentliche APIs der Software zuzugreifen, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist (und dann nur nach vorheriger Benachrichtigung des Lizenzgebers);
  • die Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen oder die Software oder Elemente davon zu kopieren (außer wenn dies gesetzlich erlaubt oder für das Herunterladen, die Installation und/oder die Nutzung der Software erforderlich ist);
  • Eigentumshinweise in der Software zu entfernen oder unkenntlich zu machen oder auf andere Weise die Quelle des Eigentums an der Software falsch darzustellen ;
  • Benchmarks oder Leistungsinformationen über die Software zu veröffentlichen oder Dritten zu ermöglichen, Benchmarks oder Leistungsmessungen in Bezug auf die Software zu erstellen ;
  • das Angebot und den Betrieb der Software durch den Lizenzgeber zu beeinträchtigen ;
  • die Zugriffsbeschränkungen der Software zu umgehen oder Sicherheits- oder Schwachstellentests der Software durchzuführen ;
  • Viren oder anderes schädliches Material auf die Software zu übertragen ;
  • Einzelpersonen die gemeinsame Nutzung von Anmeldedaten zu ermöglichen ;
  • sich an betrügerischen, irreführenden, illegalen oder unethischen Aktivitäten zu beteiligen, die die Software nutzen oder mit ihr zusammenhängen; oder
  • die Software zu verwenden, um illegale Materialien oder Inhalte zu speichern, zu übertragen oder zu erstellen .

3.2 Der Kunde wird es anderen nicht gestatten :

  • MIA und/oder die LLM in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzt, unterschlägt oder anderweitig gegen sie verstößt ;
  • persönliche Informationen von Personen unter 16 Jahren mit MIA, einschließlich des LLM, zu teilen oder Minderjährigen zu erlauben, MIA, einschließlich des LLM, ohne die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zu nutzen ;
  • den Quellcode oder die zugrundeliegenden Komponenten von MIA und/oder dem LLM, die Algorithmen und Systeme von MIA und/oder dem LLM zurück zu assemblieren, zurück zu kompilieren, zu dekompilieren, zu übersetzen, Modelle zu extrahieren oder zu stehlen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Komponenten von MIA und/oder dem LLM zu entdecken (außer in dem Umfang, in dem diese Beschränkungen im Widerspruch zu geltendem Recht stehen); oder
  • die Ergebnisse von MIA, einschließlich des LLM, zu verwenden, um Modelle künstlicher Intelligenz zu entwickeln, die mit MIA und/oder dem LLM konkurrieren.

4. Kundendaten und Sicherheit

4.1 Der Kunde räumt dem Lizenzgeber das nicht ausschließliche, weltweite, beschränkte Recht ein, die vom Kunden bei der Nutzung des Produkts bereitgestellten oder von den Sensoren des Wearables erfassten Daten ("Kundendaten") zu nutzen, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen und anzuzeigen, soweit dies für die Bereitstellung des Produkts durch den Lizenzgeber erforderlich ist.

4.2 Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Kundendaten für den Betrieb, die Verbesserung, die Analyse und den Support des Produkts sowie für andere rechtmäßige Geschäftszwecke zu verwenden, sofern diese Daten keine personenbezogenen Daten darstellen.

4.3 Der Lizenzgeber ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Produkts und der Kundendaten, die er erhält. Der Lizenzgeber unterhält wirtschaftlich angemessene Standards und Kontrollen, die darauf ausgelegt sind, Viren, Malware, Trojanische Pferde und andere Codes, die Schaden anrichten sollen, zu erkennen und zu verhindern, dass die Software diesen ausgesetzt wird.

5. Produktpflege und Support

5.1 Der Lizenzgeber kann die Software von Zeit zu Zeit aktualisieren und wird dem Kunden die neueste Version der Software zur Verfügung stellen. Der Lizenzgeber ist jedoch nicht verpflichtet, die Software zu aktualisieren.

5.2 Im Falle der Veröffentlichung eines Updates werden die entsprechenden Informationen auf der Website des Lizenzgebers bereitgestellt. Gegebenenfalls werden Downloads auf der gleichen Website oder in den entsprechenden App-Stores zur Verfügung gestellt. Dem Kunden steht es frei, das Update zu den gleichen Bedingungen wie die Software herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen.

5.3 Wenn der Kunde das Update nicht oder nicht ordnungsgemäß installiert, akzeptiert der Kunde alle Abweichungen von dem in diesem EULA vereinbarten Produkt, einschließlich seiner mangelnden Verfügbarkeit, wenn diese Abweichungen auf das Fehlen des Updates zurückzuführen sind und der Lizenzgeber dem Kunden das Update, einschließlich einer ordnungsgemäßen Installationsanleitung, zur Verfügung gestellt hat.

5.4 Der Lizenzgeber setzt sich dafür ein, dass die Software bestimmungsgemäß funktioniert, und bietet Support an, um Probleme, die speziell mit der Software zusammenhängen, anzugehen und zu lösen. Der Umfang des vom Lizenzgeber geleisteten Supports umfasst die Behebung von Problemen, die während des normalen Betriebs der Software auftreten, sowie die Bereitstellung von Updates und Patches für die Software, um Fehler zu korrigieren und die Kompatibilität mit Betriebssystemen oder Anwendungen von Drittanbietern zu gewährleisten.

5.5 Die Verpflichtung des Lizenzgebers zur Bereitstellung von Support ist auf die Software beschränkt und erstreckt sich nicht auf das Wearable und Anwendungen oder Systeme von Drittanbietern, die nicht direkt mit der Software zusammenhängen.

6. KI-Transparenz

6.1 Neben der effektiven Unterstützung des Kunden wird MIA dem Kunden ein hohes Maß an KI-Transparenz bieten. Zu diesem Zweck soll MIA (i) den Kunden durch sein Design und, soweit erforderlich, explizit in verständlicher Weise darauf hinweisen, dass seine Funktionsweise, insbesondere die Erstellung von Ausgaben, auf einem KI-System basiert, und (ii), soweit technisch machbar, jede Ausgabe in einem maschinenlesbaren Format und als künstlich generiert erkennbar kennzeichnen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Erscheinungsbild, die Anzeige von Informationen oder andere Maßnahmen des Lizenzgebers, die ein hohes Maß an KI-Transparenz gewährleisten, nicht zu entfernen, zu verändern oder anderweitig zu beeinträchtigen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch an Dritte weiterzugeben, denen er Zugang zum Output von MIA gewährt.

6.3 Um die KI-Transparenz weiter zu erhöhen, ist der Lizenzgeber bestrebt, auf seiner Website nach Möglichkeit Informationen über die Funktionsweise und die Ausbildung des/der KI-Systeme(s), auf dem/denen MIA basiert, zur Verfügung zu stellen.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Keine der Parteien gewährt der anderen Partei irgendwelche Rechte oder Lizenzen, die nicht ausdrücklich in diesem EULA aufgeführt sind. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte des Lizenzgebers behält der Kunde alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte an den Kundendaten. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte des Kunden an der Software gemäß Klausel 2.2 behalten der Lizenzgeber und jeder Eigentümer von in die Software integrierter Drittsoftware alle geistigen Eigentums- und sonstigen Rechte an der Software, einschließlich der angewandten LLM.

7.2 Der Lizenzgeber ist berechtigt, eingetragene oder nicht eingetragene Zeichen, Marken oder Designs, die im Besitz des Lizenzgebers sind oder von ihm lizenziert wurden, im Zusammenhang mit dem Produkt zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte nicht zu verletzen, z.B. durch die Verwendung solcher Zeichen, Marken oder Designs für andere Zwecke als für den Zweck, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.

8. Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum von Dritten

8.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, die sich aus der Nutzung des Produkts durch den Kunden ergeben können. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle Formen der Verletzung von geistigem Eigentum, die sich aus den generativen Fähigkeiten von MIA ergeben können.

8.2 Der Kunde erkennt an, dass MIA auf der Grundlage komplexer Algorithmen arbeitet und Daten auf eine Art und Weise verarbeitet, die zur Erzeugung von Ergebnissen führen kann, die nicht vorhersehbar sind und versehentlich das geistige Eigentum Dritter verletzen, diesem ähneln oder es nachbilden können.

8.3 Der Kunde erkennt an, dass der Lizenzgeber keine Kontrolle über die vom Kunden bereitgestellten spezifischen Eingaben oder die besondere Art und Weise hat, in der der Kunde die von MIA erzeugten Ergebnisse verwendet. Folglich kann der Lizenzgeber mögliche Verletzungen des geistigen Eigentums, die sich aus den Handlungen des Kunden ergeben können, nicht vorhersehen oder verhindern.

8.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Nutzung des Produkts nicht gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstößt. Dies beinhaltet die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung

  • für die Kundendaten; und
  • auf die Ergebnisse von MIA, um mögliche Verletzungen des geistigen Eigentums zu identifizieren und zu beheben, bevor diese Ergebnisse verwendet werden.

8.5 Im Falle einer Benachrichtigung des Kunden über eine Schutzrechtsverletzung durch den Lizenzgeber oder einen Dritten verpflichtet sich der Kunde, das Verhalten, das zu der Schutzrechtsverletzung geführt hat, unverzüglich einzustellen und seine entsprechenden Aktivitäten gegenüber dem Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.

8.6 Für den Fall, dass der Kunde von einer möglichen Verletzung geistigen Eigentums durch die Nutzung des Produkts Kenntnis erlangt, verpflichtet sich der Kunde, diese Nutzung unverzüglich einzustellen und den Lizenzgeber unverzüglich zu informieren.

9. Haftung

9.1 Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass MIA auf der Grundlage komplexer Algorithmen arbeitet und Daten durch hochentwickelte Berechnungsmethoden verarbeitet. Obwohl der Lizenzgeber bestrebt ist, KI so einzusetzen, dass das Risiko falscher oder unangemessener Ergebnisse, insbesondere falscher medizinischer Ratschläge, minimiert wird, liegt es in der Natur dieser Algorithmen und Prozesse, dass sie Ergebnisse produzieren können, die von Natur aus unvorhersehbar sind.

9.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für unvorhersehbare Ergebnisse, die von MIA erzeugt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Halluzinationen. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung von MIA und das Vertrauen auf seine Ergebnisse auf sein eigenes Risiko erfolgt. Der Lizenzgeber garantiert weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass die Ergebnisse von MIA genau, vollständig, zuverlässig oder für den Kunden geeignet sind. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass das Produkt in keiner Weise die Untersuchung und/oder Beratung durch einen Arzt oder einen anderen medizinischen Spezialisten sowie Notrufe (z.B. unter 112 in Deutschland) ersetzen kann.

9.3 Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Lizenzgeber nicht für direkte oder indirekte Folgen verantwortlich ist, die sich aus der Nutzung der Leistungen von MIA ergeben. Dies gilt unter anderem für alle Entscheidungen oder Handlungen, die der Kunde im Vertrauen auf diese Ergebnisse trifft.

9.4 Vorbehaltlich Ziffer 8 haftet der Kunde unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.5 Unbeschadet der vorgenannten Fälle der unbeschränkten Haftung haften die Parteien einander für leicht fahrlässige Verletzungen von Vertragspflichten nur, wenn diese Verletzungen wesentliche Pflichten betreffen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Solche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Diese Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden begrenzt.

9.6 Die Bestimmungen dieser Ziffer 9 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers und des Kunden (falls zutreffend).

10. Lizenzgebühren

10.1 Lizenzgebühren fallen nur während der Laufzeit des Abonnements an.

10.2 Der Kunde kann ein Abonnement gemäß den vom Lizenzgeber auf seiner Website https://www.holomedix.ai/subscription-plans oder über die VitalMedix-Smartphone-App angebotenen Plänen (mit Angaben zu den verfügbaren Abonnementtypen und den entsprechenden Lizenzgebühren) buchen . Nach einer solchen Buchung sendet der Lizenzgeber, sofern er sie genehmigt hat, dem Kunden rechtzeitig eine Bestätigungs-E-Mail, mit der das Abonnement in Kraft tritt (sofern von den Parteien nicht anders angegeben). Erfolgt die Buchung jedoch während des Testzeitraums, beginnt das Abonnement am ersten Tag nach Ende des Testzeitraums .

11. Laufzeit und Beendigung

11.1 Ab dem Datum des Inkrafttretens hat der Kunde das Recht, die Software für einen Testzeitraum von vierzehn (14) Tagen ("Testzeitraum") kostenlos zu testen. Wenn der Kunde während des Testzeitraums kein Abonnement gebucht hat, endet der Zugang zur Software am Ende des Testzeitraums und die Software steht dem Kunden nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr zur Verfügung. DasRücktrittsrecht des Kunden www.holomedix.ai/withdrawalpolicy von diesem Vertrag bleibt hiervon unberührt.

11.2 Jedes Abonnement bleibt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem auf den Testzeitraum folgenden Tag in Kraft ("Erstlaufzeit"). Danach bleibt das Abonnement in Kraft, wenn es nicht von einer der Parteien gemäß den Klauseln 11.3 oder 11.4 gekündigt wird.

11.3 Die Parteien können das Abonnement mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen zum Ende der Erstlaufzeit oder später kündigen.

11.4 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den EULA aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn:

  • Der Kunde verstößt gegen eine wesentliche Verpflichtung aus den Ziffern 2, 3, 7 und 8;
  • der Kunde unstrittige Lizenzgebühren nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung bezahlt; oder
  • das Verhalten des Kunden andere Kunden oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software gefährdet.
11.5 Jede Kündigung, ob ordentlich oder außerordentlich, muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

12. Datenschutz

12.1 Beide Parteien halten sich an die für jede Partei geltenden Datenschutzgesetze. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Aktivitäten, die im Rahmen dieses EULAs durchgeführt werden, in strikter Übereinstimmung mit diesen gesetzlichen Anforderungen stehen, um den Schutz von personenbezogenen und sensiblen Daten zu gewährleisten.

12.2 Soweit die Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, werden die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit der VitalMedix-Datenschutzerklärung www.holomedix.ai/dataprotection verarbeitet .

13. Vertraulichkeit

13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Sowohl der Kunde als auch der Lizenzgeber werden solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, verbreiten oder anderweitig nutzen.

13.2 Als vertrauliche Informationen gelten alle Daten und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter aufgrund der Umstände der Offenlegung offensichtlich ist, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, greifbarer oder mündlicher Form übermittelt werden.

13.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht, wenn der Kunde und der Lizenzgeber gesetzlich oder durch eine rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen gezwungen sind.

13.4 Jede Form von Reverse Engineering oder jeder Versuch, die Software zurückzuentwickeln, ist untersagt. Soweit anwendbar, stellt jede Partei sicher, dass alle ihre Mitarbeiter an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die im Wesentlichen den in diesem Abschnitt genannten entsprechen.

14. Sonstiges

14.1 Dieser EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Lieferung des Produkts ist Berlin.

14.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem EULA ergeben, einschließlich aller Fragen zu dessen Bestehen, Gültigkeit oder Beendigung, ist die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin II gegeben.

14.3 Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar; sie ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien (ob schriftlich oder mündlich) in Bezug auf das Produkt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser EULA und einer späteren Vereinbarung über ein Abonnement, die zwischen den Parteien gemäß Klausel 10.2 geschlossen wurde, hat die letztere Vorrang vor der EULA.

14.4 Änderungen oder Ergänzungen zu diesem EULA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.5 Keine Partei darf dieses EULA abtreten, ihre Verpflichtungen übertragen oder ihre Rechte hieraus abtreten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die jedoch nicht unbillig verweigert werden darf. Dies gilt nicht, wenn der Lizenzgeber dieses EULA abtritt, seine Verpflichtungen delegiert oder seine Rechte im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, einem Erwerb oder einer sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere mit angemessener Vorankündigung an die andere Partei abtritt; jede andere nicht genehmigte Abtretung ist nichtig. Dieser EULA ist für die zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und kommt ihnen zugute.

14.6 Weder der Lizenzgeber noch der Kunde haften für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem EULA (mit Ausnahme der Nichterfüllung von Gebühren, die weiterhin fällig und zahlbar sind, aber aufgeschoben werden können, bis die Zahlung der Gebühren nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt möglich ist) aufgrund höherer Gewalt, d. h. aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Lizenzgebers liegen, wie z. B. Streik, Blockade, Krieg, terroristische Handlungen, Aufruhr, Internet- oder Versorgungsausfälle, Verweigerung staatlicher Genehmigungen oder Naturkatastrophen.

14.7 Sollte eine Bestimmung dieser EULA unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser EULA hiervon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch diejenige rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und vertraglichen Willen der Parteien, wie er in der ursprünglichen Bestimmung zum Ausdruck kam, am nächsten kommt.